Das Kita-Jahr 2025/2026 hat vor kurzem gestartet – und auch diesmal konnten nicht allen Kindern und Familien ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt werden.
Wie sieht es denn mit den Platzbelegungen und Wartelisten aus?
Die Unterlagen zur Gemeinderatssitzung vom 30.07.2025 zeigen es schwarz auf weiß: Auch im Jahr 2025 konnten in Ostfildern zahlreiche beantragte Kita-Plätze nicht besetzt werden (Quelle: Gemeinderat Ostfildern, 30.07.2025).
Damit wird deutlich: Der gesetzlich verankerte Anspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 SGB VIII) scheitert nicht an mangelnder Nachfrage, sondern am fehlenden Angebot. Würde die Stadt ausreichend Kita-Plätze schaffen und diese vollumfänglich belegen, ließe sich der Rechtsanspruch für alle Kinder erfüllen.
Stattdessen rückt das Punktesystem in den Mittelpunkt der Platzvergabe. Dieses System, das offiziell Kriterien wie Berufstätigkeit, Geschwisterkinder oder die Wartezeit berücksichtigt, verschiebt das Problem nur. Besonders Punkt 6 der aktuellen Punktebewertung (Stadt Ostfildern: Punktebewertungstabelle) zeigt die Schieflage: Kinder, die bereits eine Absage erhalten haben, erhalten in der nächsten Runde einen deutlichen Punkteaufschlag. Das bedeutet im Klartext: Familien müssen zunächst leer ausgehen, um anschließend bessere Chancen zu haben.
Ein solches Verfahren mag auf den ersten Blick „gerecht“ erscheinen, ist aber Ausdruck eines strukturellen Mangels: Es wird nicht nach Bedarf, sondern nach Knappheit verteilt.
Fachkräftemangel, räumliche Probleme oder andere Schwierigkeiten entbinden den Jugendhilfeträger daher nicht von dieser unbedingten gesetzlichen Verpflichtung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.11.2022 – 12 S 2224/22 –).
Das Punktesystem ersetzt den Rechtsanspruch nicht – es macht den Mangel lediglich verwaltbar.
Ist das Kitaplatz-Vergabesystem damit gar Vorsatz zur Mangelverwaltung und Nichterfüllung des Betreuungsanspruchs?
Unsere Forderung:
- Ausreichend Betreuungsplätze schaffen, um den Rechtsanspruch endlich zu erfüllen.
- Transparente Information gegenüber Eltern, wie viele Kinder tatsächlich leer ausgehen.
- Überprüfung des Punktesystems: Statt Wartelisten künstlich zu verlängern, müssen Kapazitäten ausgebaut werden.
Denn eines ist klar: Ein Vergabesystem darf nie darüber hinwegtäuschen, dass Kinder und Familien ein gesetzlich garantiertes Recht haben – und kein Gnadenrecht auf Basis von Punkten.