Der jüngste Gemeinderatsbeschluss zur Kita-Satzung vom 29.04.2026 und den Benutzungsgebühren wird von der Stadt als sachliche Anpassung im Rahmen der kommunalen Gebührenordnung dargestellt. Tatsächlich geht es aber um eine weitere finanzielle Belastung für Familien in einer Situation, in der Kinderbetreuung ohnehin schon knapp, unzuverlässig und für viele Eltern stark belastend ist.
Gebührenerhöhung ab Kita-Jahr 2026/2027
Besonders problematisch ist die Einordnung als „moderate“ Erhöhung. Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung für Waren und Dienstleistungen privater Haushalte in Deutschland. Die Destatis-Langreihe zeigt seit 1991 viele Jahre mit vergleichsweise niedrigen Jahresraten; zuletzt lag die Inflationsrate 2021 bei 3,1 %, 2022 bei 6,9 %, 2023 bei 5,9 % sowie 2024 und 2025 jeweils bei 2,2 %. Über die letzten 20 Jahre ergibt sich auf Basis der ausgewiesenen Jahresraten ein Durchschnitt von rund 2,0 Prozent. Der diesbzgl. Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und SPD orientierte sich daher eher an der Realität, wurde jedoch mehrheitlich durch den Gemeinderat abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund wirkt eine Gebührenanhebung, die deutlich über der alltäglichen Preisentwicklung liegt, für viele Familien nicht moderat, sondern deutlich überproportional.
Gebührenerstattung bei Ausfällen
Positiv ist zumindest, dass nach mehrmaliger Ansprache nun endlich die Rückerstattungsgrenze von bisher rund 50 Prozent Ausfall auf rund 25 Prozent auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen wurde und damit gesenkt wird. Das bedeutet: Schon bei deutlich mehr als einer Woche Ausfall innerhalb eines Monats kann eine Erstattung überhaupt in Betracht kommen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine spürbare Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung.
Was jedoch bleibt, ist die Monatsgrenze. Und genau hier liegt das eigentliche Problem: Für Familien ist eine starre Monatsbetrachtung im Alltag kaum relevant. Entscheidend ist nicht, ob ein Ausfall exakt in einen Kalendermonat fällt, sondern wie lange die Betreuung tatsächlich nicht stattfindet. Deshalb wäre es wünschenswert gewesen, statt der Monatsgrenze eine Vier-Wochen-Grenze einzuführen. Das wäre näher an der Lebensrealität der Familien und deutlich fairer.
Unterm Strich bleibt der Eindruck, dass die Satzung zwar an einer Stelle nachgebessert wurde, das grundlegende Ungleichgewicht aber bestehen bleibt: Gebühren werden zuverlässig erhoben und sogar überproportional erhöht, Ausfälle aber nur unter engen Voraussetzungen berücksichtigt. Wer von Fairness spricht, sollte sie auch bei der Rückerstattung konsequent umsetzen.
